Um den Eingangsbereich nach behördlicher Vorschriften barrierefrei zu gestalten, mussten die Eingangstüren neu angefertigt werden. Das optische Erscheinungsbild sollte möglichst erhalten bleiben. Gleichzeitig mussten technischen, gesetzlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben erfüllt werden.
Die drei Türen im Originalzustand:
Alle drei Türen neu nachgebaut, originalgetreu nach den alten Türen. Die Öffnungsrichtung einer Tür wurde von innenaufgehend nach außenaufgehend geändert (Flucht- oder Paniktür). Bei den anderen beiden Türen wurden die jeweils gleich breiten Flügeltüren durch eine asymmetrische Türbreite ersetzt. Dies soll Kinderwagen und Rollstuhlbenützern den Eintritt erleichtern (Barrierefreiheit).